Über uns
Für unternehmerischen Erfolg braucht es verlässliche Partner.
Wir unterstützen Sie bei den branchenspezifischen Anforderungen.
Die Bavaria Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH – ein Unternehmen der VdW Bayern Gruppe – wurde 1988 gegründet und hat sich nach der Aberkennung des Status „Gemeinnützigkeit“ für die Wohnungsgenossenschaften bzw. -gesellschaften und der daraus resultierenden steuerlichen Folgen auf die steuerlichen Besonderheiten bei Unternehmen der Wohnungswirtschaft spezialisiert. Wir bilden den Geschäftsbereich Steuerberatung in der VdW Bayern Gruppe, arbeiten dabei eng mit dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Berlin zusammen und tauschen uns regelmäßig im Fachausschuss Steuern über Neuerungen und steuerliche Problemstellungen aus.
Die Bavaria Tax GmbH führt Sie als Ihr verlässlicher Partner durch den Dschungel steuerlicher Regelungen und weist Sie auf zukünftige Entwicklungen und Risiken frühzeitig hin. Das Spektrum unserer Mandanten ist vielfältig und reicht von natürlichen Personen, Einzelunternehmer über mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen, kommunale Unternehmen bis hin zu Konzernen. Spezielle und umfassende Erfahrung haben wir auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft sowie im kommunalwirtschaftlichen Bereich. Sämtliche Leistungen, die wir bieten, sind miteinander vernetzt und dienen der Sicherung des Erfolgs unserer Mandanten.
Mehrfachqualifikation und fachübergreifende Ausbildung sichern umfassende Beratung aus einem Haus.
Qualitätssicherung
Anspruchsvolle Standards – auch für die Personalauswahl und die Mitarbeiterentwicklung – und die laufende Schulung des Teams gewährleisten die Qualität der Leistung.
Qualifikation
Wir bilden Ihr individuelles Team aus dem Kreis von:
- Steuerberatern
- Diplom-Kaufleuten / Diplom-Finanzwirten
- Bilanzbuchhaltern
- Steuerfachgehilfen
Steuerfachwirten
Effizienz
Unsere Qualifikation, kurze Entscheidungswege und die vertrauensvolle Zusammenarbeit sichern die Effizienz unserer Leistungen.
Folgende Schwerpunktthemen forderten in der Vergangenheit erhöhten Beratungsbedarf:
- Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG
Bauleistungen – Kommunikationsdienstleistungen haushaltsnahe Dienstleistungen – Handwerkerleistungen § 35a EStG
- Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung
- Unternehmereigenschaft und USt-Pflicht bei Aufsichtsräten
- Anfragen der Kreditinstitute zum FATCA-Status
- Grundsteuerreform
- Grunderwerbsteuerreform
- Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Zinsberechnung
(Erstattungs- bzw. Nachzahlungszinsen) - EK02 ist letztmalig im VZ 2018 festzustellen
- gesetzliche Anforderungen an E-Bilanzen für voll steuerpflichtige Wohnungsunternehmen inkl. Anlagenspiegel sowie partiell steuerpflichtige Wohnungsgenossenschaften
Corona Hilfsangebote und Beantragung der Corona-Hilfen