Telekommunikationsmodernisierungsgesetz – GdW-Info und BMF-Schreiben zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung

Im Rahmen des zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) haben der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zu steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der erweiterten Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG) Stellung genommen.

Gegenwärtig besteht in der Immobilienbranche Unsicherheit bzgl. der Folgen des TKMoG für die gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG). Hier kommt es sehr stark auf die künftigen Geschäftsmodelle mit den Telekommunikationsanbietern an.

Das diesbezügliche Schreiben des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. vom 31.07.2023 und das Antwortschreiben des BMF vom 15.02.2024 stehen Ihnen unter der Rubrik Aktuelles zum Download zur Verfügung.

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