Umsatzsteuerliche Regelungen bei Lieferung und Installation von PV-Anlagen umsetzen

Es vermehren sich Hinweise, dass die umsatzsteuerlichen Neuregelungen bei Installation und Lieferung von PV-Anlagen in der Praxis bei Wohnungsunternehmen nicht umgesetzt werden.

Hintergrund:
Für Lieferungen/Installationen von PV-Anlagen, die ab 1.1.2023 erfolgen, gilt in aller Regel ein Umsatzsteuersatz von 0 %.

Wichtig:
Auf die Bestellung, Vorarbeiten, Abschlagszahlungen etc. kommt es nicht an. Entscheidend ist, wann die PV-Anlage betriebsbereit zur Verfügung steht, also als geliefert gilt.

Bei einer Bruttoleistung der PV-Anlage bis zu 30 KWP ist automatisch, ohne weitere Prüfung, 0 % Umsatzsteuer auf der Rechnung auszuweisen. Ein Wahlrecht hierzu gibt es nicht.

Bei höherer Leistung müssen die Ortsvoraussetzungen geprüft werden. Diese sind bei Wohnungsunternehmen in aller Regel erfüllt. Auch hier gibt es kein Wahlrecht; sind die Voraussetzungen erfüllt, ist zwingend eine Rechnung mit 0% Umsatzsteuer auszustellen.

In der Praxis werden seitens der PV-Lieferanten/Installateure aber weiterhin Rechnungen mit 19 % Umsatzsteuer ausgestellt. Das führt bei Wohnungsunternehmen ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit zu einer Verteuerung der PV-Anlage um 19 %.

Durch diesen Falschausweis der Umsatzsteuer entfällt selbst für vorsteuerabzugsberechtigte Wohnungsunternehmen der Vorsteuerabzug wegen § 14c UStG komplett.

Gezogene Vorsteuern müssen vom Wohnungsunternehmen zurückgezahlt werden, der PV-Lieferant schuldet die Umsatzsteuer trotzdem.

Das Wohnungsunternehmen ist in der Pflicht und hat den PV-Lieferanten/Installateur, um eine korrekte Rechnungsstellung anzuhalten. Es droht ansonsten der Tatbestand der Steuerverkürzung bzw. Steuerhinterziehung.

Sollten Sie als Wohnungsunternehmen in 2023 PV-Anlagen gekauft bzw. installiert haben, besteht also bereits aufgrund ordnungsgemäßer Geschäftsführung Handlungsbedarf.

Hierzu verweisen wir auf den Beitrag in der vdw aktuell 43/2023 des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e.V.
https://www.vdwbayern.de/2023/12/05/umsatzsteuerliche-regelungen-bei-lieferung-und-installation-von-pv-anlagen-umsetzen/

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