Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist bis zum 30.04.2023

Steuerberaterkammer und LSWB haben am 31.01.2023 bekannt gegeben:

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wird im Freistaat Bayern noch einmal um drei Monate verlängert bis zum 30. April 2023.

Bayern gebe noch einmal drei Monate Zeit, sagte Finanzminister Füracker in der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung am 31.01.2023. Mit dieser Fristverlängerung will der Freistaat Füracker zufolge „noch einmal Entlastung geben“. Es handle sich um eine „Zukunftsarbeit“, da die neue Steuer erst 2025 fällig werde und noch einige Zwischenschritte zu erledigen seien. Deswegen wolle sich Bayern insbesondere den Bitten der Steuerberater nicht verschließen und gebe „noch einmal drei Monate Zeit“.

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