Grundsteuer – Fristverlängerungsanträge

Hinweis in eigener Sache

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern Sie uns mit der Erstellung von Grundsteuererklärungen beauftragt haben und eine fristgerechte Übermittlung bis 31.01.2023 aus zeitlichen Gründen nicht vollständig möglich ist, werden wir für Sie automatisch Fristverlängerungsanträge bei der Finanzverwaltung stellen. Zuständig für die Fristverlängerungen ist jeweils das Finanzamt, in dessen Bereich die Grundstücke liegen.

Zu Ihrer Information und Vervollständigung Ihrer Unterlagen werden wir Ablichtungen unserer Fristverlängerungsanträge übersenden.

Über den weiteren Fortgang werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

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