§13b UStG bei Telekommunikationsdienstleistungen

§13b UStG bei Telekommunikationsdienstleistungen Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde zum 01.01.2021 der Katalog der Leistungen, die die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (§13b UStG) auslösen, erweitert um "sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b [...]