Vergabe Wirtschafts-Identifikationsnummer – Bekanntgabe an Steuerberater bis auf Weiteres ausgesetzt

Als zentrales Identifikationsmerkmal wirtschaftlich Tätiger im Besteuerungsverfahren wird die Wirtschaftsidentifikationsnummer in Deutschland schrittweise eingeführt. Die Mitteilung der Wirtschafts-ID erfolgt für wirtschaftlich Tätige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, elektronisch in das ELSTER-Postfach des bevollmächtigten Steuerberaters, soweit dieser die Funktion „digitale Bescheide“ aktiviert hat. Körperschaftsteuerbescheide aus dem Geschäftsfeld der Bavaria Tax werden seitens der Finanzverwaltung bis dato jedoch nicht elektronische zugestellt.
Aufgrund vorübergehender, u. a. technischer, Probleme, wurde die Vergabe vorerst ausgesetzt, soll jedoch nun wie unten beschrieben weiter verfolgt werden:
- Seit 31. Januar 2025: Vergabe der Wirtschafts-ID an Kanzleien, die Mitteilungsschreiben via ELSTER für die betroffenen Mandanten erhalten, die die DIVA Stufe II aktiviert haben.
(Anmerkung: Digitale Verwaltungsakte über DIVA II bietet die Finanzverwaltung derzeit nur für Einkommensteuerbescheide, nicht jedoch im Bereich Körperschaftsteuerbescheide an. Die Bavaria Tax nutzt diese Funktion deshalb nicht.) - Ausgesetzt: Für alle bisher nicht DIVA Stufe II nutzenden Kanzleien wird die Zustellung der Mitteilungsschreiben bis auf Weiteres ausgesetzt. Eine Lösung für diese Kanzleien wird durch die BStBK gemeinsam mit dem BZSt und dem BMF erarbeitet.
Das bedeutet, dass derzeit die Wirtschafts-Identifikationsnummern ausschließlich an unsere Mandanten direkt bekannt gegeben werden.
Bitte überlassen Sie uns die Schreiben zur W-IdNr. nach Vorliegen.
Über den weiteren Fortgang werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Unsere Mandanteninformationen stehen Ihnen jeweils unter der Rubrik Aktuelles zum Download zur Verfügung.
Bitte wechseln Sie hier in die Rubrik Aktuelles.