Belegeinreichung auf elektronischem Weg bzw. in Papierform

Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern: Übersendung von Anträgen und Unterlagen an die Steuerverwaltung

Die Steuerberaterkammer hat im Oktober 2024 auf ein Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Steuern hingewiesen. Im Zuge der Digitalisierung in der Steuerverwaltung und des zukünftig rechtssicheren (papierersetzenden) Scannens von Posteingängen wird seitens des Bayerischen Landesamts für Steuern gebeten, ausschließlich die vorgesehenen elektronischen Wege zur Belegübersendung per ELSTER (bzw. bei anderen Softwareanbietern über die entsprechende ERiC-Schnittstelle) zu nutzen. Lediglich in Ausnahmefällen sollten noch Belege in Papierform an Finanzämter übersandt werden. Dabei ist zu beachten, dass ausschließlich Belegkopien und keine Originale mehr eingereicht werden, da künftig die Papier-Posteingänge (u. a. Belege) nach dem Scannen in der Regel vernichtet werden.

Zudem wird gebeten, auch Anträge, Einsprüche und Mitteilungen an die Steuerverwaltung möglichst nur noch per ELSTER (bzw. ERiC-Schnittstelle) zu übersenden, da der Absender über diesen Weg auch unmittelbar eine Eingangsbestätigung erhält. Eine Übersendung über andere Portale oder Postfächer sowie per E-Mail, Fax oder Papier führt zu Mehraufwand in den Finanzämtern und kann daher die Bearbeitungsdauer verlängern.

Die Bavaria Tax wird hierzu ihre Anschreiben zur Zusendung von Steuererklärungen und Belegübersendung bei elektronischer Datenübermittlung an das Finanzamt entsprechend anpassen.

Leider besteht bei der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt eine Größenbegrenzung von 10 MB, die viele Dokumente (Bilanzen, Berichte zur JA-Prüfung, Gutachten) übersteigen. Belege werden deshalb bis auf Weiteres teilweise in Papierform an die Finanzämter weitergeleitet werden müssen.

Die Aufbewahrungsfristen für Belege bleiben davon unberührt. Hierzu verweisen wir auf unsere Mandanteninformation zum Jahreswechsel 2024/2025.

Neue Software RABE für zukunftsfähige Belegeinreichung bei Finanzämtern

Die Finanzverwaltungen bieten künftig “RABE” zur zukunftsfähigen Belegeinreichung an. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der die wichtigsten Fragen zur Funktionsweise der Software RABE, zu den erforderlichen Schritten bei der Implementierung in die Kanzleiprozesse sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet. Hier der Link zum FAQ.

Zum Download dieser Mandanteninformation als pdf klicken Sie auf nachfolgenden Download-Button.

Zurück zur Übersicht