Bayerisches Landesamt für Steuern: FAQ-Katalog zu RABE zur Belegeinreichung bei Finanzamt

Die Finanzverwaltungen bieten künftig “RABE” zur zukunftsfähigen Belegeinreichung an.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der die wichtigsten Fragen zur Funktionsweise der Software RABE, zu den erforderlichen Schritten bei der Implementierung in die Kanzleiprozesse sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet.
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