Bayerisches Landesamt für Steuern: FAQ-Katalog zu RABE zur Belegeinreichung bei Finanzamt

Die Finanzverwaltungen bieten künftig “RABE” zur zukunftsfähigen Belegeinreichung an.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der die wichtigsten Fragen zur Funktionsweise der Software RABE, zu den erforderlichen Schritten bei der Implementierung in die Kanzleiprozesse sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beantwortet.

Link:

https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de/static/content/e3/e232258/e232261/e233508/e263435/e263662/download1/download/ger/RABE_FAQ%20%281%29.pdf?checksum=0840e0fffe999ef6fb36b7bf80879d8449526e09

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