Visualisieren von E-Rechnungen

Ab 01. Januar 2025 müssen Rechnungsempfänger im B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen, lesen und speichern können. Der Bund bietet dahingehend ein kostenfreies Softwaretool für Unternehmen und Selbstständige zum Lesbarmachen von E-Rechnungen. Im Elster-Portal steht ab sofort ein entsprechendes Tool kostenfrei zur Verfügung. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:

Weitere Mandanteninformationen stehen Ihnen unter der Rubrik Aktuelles zum Download zur Verfügung.

Bitte wechseln Sie hierfür in die Rubrik Aktuelles .

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