Bundeszentralamt für Steuern informiert: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sind wieder gültig.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert, dass bei der Vergabe der W-IdNr. aufgetretene Fehler behoben wurden und damit ungültige USt-IdNrn. nun wieder gültig sind.

Der Start der Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im November 2024 erforderte die automatisierte Einspielung und Verarbeitung mehrerer Millionen Datensätze. Bei mehr als 99,9 % der Datensätze hat dies reibungslos funktioniert.

Leider kam es bei einigen Fällen, die ausschließlich Organgesellschaften betrafen, dazu, dass im Zuge der Vergabe der W-IdNr. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) als ungültig gekennzeichnet wurde.

Dieser Fehler konnte in der Zwischenzeit behoben werden, sodass die USt-IdNr. der betroffenen Organgesellschaften nun wieder gültig sind.

Hier der Link zum Beitrag des BZSt: https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2024_Kurzmeldungen/20241128_W_IdNr.html

Sollte ein entsprechendes Problem bei Ihnen aufgetreten sein, unterstützt Sie das BZSt gern. Wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen des Fachbereichs Umsatzsteuerkontrollverfahren.

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