Öffentliche Bekanntmachung im BStbl.: Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV)
Die öffentliche Bekanntmachung über die Vergabe und Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummern nach § 1 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung ist im Bundessteuerblatt Nr. 18 vom 25.10.2024 erfolgt.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Website des BZSt: https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird am 24. Oktober 2024 eingeführt (§ 139c Abgabenordnung).
Sofern einem wirtschaftlich Tätigen bis zum 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf der Grundlage von § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG) erteilt wurde, entspricht diese ab dem 3. Dezember 2024 der W-IdNr. (vgl. § 1 Absatz 2 i.V.m. § 3 Absatz 1 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung). Der W-IdNr. wird zusätzlich das Unterscheidungsmerkmal “-00001” angefügt. Sollte Ihnen Ihre USt-IdNr. nicht mehr vorliegen, können Sie ab 3. Dezember 2024 eine elektronische Mitteilung Ihrer W-IdNr. unter folgendem Link veranlassen: www.bzst.de/erneuteMitteilungWidnr. Nach § 2 Absatz 1 Satz 2 des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wird die W-IdNr. zugleich als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen verwendet.
In allen anderen Fällen beginnt die Vergabe der W-IdNr. stufenweise ab 1. Dezember 2024 (§ 1 Absatz 3 und 4 i. V. m. § 3 Absatz 2 Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung).
Die Vergabe der W-IdNr. durch das BZSt erfolgt von Amts wegen (§ 139a Absatz 1 i. V. m. § 139c Abgabenordnung).
Zum Download der “Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschaft-Identifikationsnummern (WIdV)” klicken Sie bitte hier:
Unsere Mandanteninformationen stehen Ihnen unter der Rubrik Aktuelles zum Download zur Verfügung.
Zum Download der “öffentlichen Bekanntmachung zur Wirschafts-Identifikationsnummer” im Bundessteuerblatt I 2024 Seite 1269 klicken Sie auf nachfolgenden Download-Button.