Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden)
E-Rechnung zum 1. Januar 2025
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E‑Rechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein FAQ zusammengestellt, das Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur E‑Rechnung enthält. Zum Aufruf des FAQ klicken Sie bitte hier.
Die detaillierte Verwaltungsauffassung kann dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 entnommen werden.