Information für DATEV Mandanten
Ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang von E-Rechnungen für Unternehmen in Deutschland im B2B-Bereich verpflichtend. Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2026 bzw. 31.12.2027.
Von DATEV gibt es verschiedene Lösungsansätze für die beiden Bereiche digitaler Rechnungseingang ab 01.01.2025 und E-Rechnungsauslauf ab 2027/2028. Hierzu verweisen wir gerne auf die Homepage der DATEV, damit Sie sich ein Bild machen können:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/
https://www.datev.de/web/de/datev-shop/betriebliches-rechnungswesen/datev-e-rechnungsschreibung/
https://e-rechnungsplattform.datev.de/
Wichtig für die optimale Beratung ist Ihre unternehmerische Entscheidung, wie und in welcher Art Sie eine Unterstützung durch uns in der Zusammenarbeit mit DATEV wünschen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unser diesbezügliches Informationsschreiben inkl. Antwortformular für E-Rechnungen ab 2027 bzw. 2028. Unsere Kundeninformation für DATEV Mandanten steht Ihnen unter der Rubrik Aktuelles zum Download zur Verfügung.
Bitte wechseln Sie hier in die Rubrik Aktuelles bzw. klicken Sie auf nachfolgenden Download-Button.