Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 – Nachweis der Elterneigenschaft (Stand Mai 2023)

Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) sieht höhere Beiträge zur Pflegeversicherung vor. Der gesetzliche Beitragssatz soll zum 01. Juli 2023 nach der Kinderzahl differenzieren.

Für alle ab dem 01.07.2023 geborene Kinder muss der Nachweis innerhalb von 3 Monaten ab Geburt erbracht werden, damit der ermäßigte Beitragssatz rückwirkend ab dem Tag der Geburt berücksichtigt werden kann. Damit eine korrekte Abrechnung im Rahmen der uns beauftragten Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erfolgen kann, bitten wir  um Zusendung einer Kopie der Geburtsurkunden bis zum 15.06.2023 an die Lohnabteilung der Bavaria Tax. Werden Kinder nach dem 01.07.2023 geboren, bitten wir, uns eine Kopie der Geburtsurkunde immer unaufgefordert zuzusenden.

Unser Informationsblatt zur Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023- Nachweis der Elterneigenschaft steht Ihnen unter der Rubrik Mandanteninfo / Mandantenbrief-Archiv zum Download zur Verfügung.

Bitte wechseln Sie hier in unser Archiv: http://bavariatax.de/mandanteninfo/mandantenbrief-archiv

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