Abgabefrist für Steuererklärungen 2021 für beratene Steuerpflichtige

Für beratene Steuerpflichtige wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 vom 28.02.2023 bis 31.08.2023 verlängert.

Das IV. Corona-Steuerhilfegesetz ist nach Zustimmung des Bundesrates am 10.06.2022 mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.

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