Abgabefrist für Steuererklärungen 2021 für beratene Steuerpflichtige
Für beratene Steuerpflichtige wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 vom 28.02.2023 bis 31.08.2023 verlängert.
Das IV. Corona-Steuerhilfegesetz ist nach Zustimmung des Bundesrates am 10.06.2022 mit Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.