Abgabefrist für Grundsteuer wird bis 31.01.2023 verlängert

Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bundesweit von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert. Die Finanzminister der Länder haben bei der Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 die lang ersehnte Fristverlängerung entschieden. Mit diesem Schritt sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Steuerberaterinnen und -berater entlastet werden.

Bis einschließlich 12. Oktober 2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Grundsteuererklärungen liegt in Bayern derzeit bei über 76 Prozent.

Wir unterstützen Sie gerne. Frau Edeltraud Schmid steht für Ihre Rückfragen unter +49 89 29 00 20-217 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail an grundsteuer.tax@vdwbayern.de . Aufgrund der vielen Anfragen kann es jedoch zu Wartezeiten kommen.

Darüber hinaus unterstützt die Steuerverwaltung mit folgendem Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung:

  • Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter grundsteuer.bayern.de
  • Ausfüllanleitungen zu den Grundsteuererklärungsvordrucken
  • Chatbot auf elster.de unter Punkt „Wie finde ich Hilfe?“
  • Informations-Hotline: +49 89 30 70 00 77
  • Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster
    (BayernAtlas-Grundsteuer) über
    ldbv.bayern.de/produkte/grundsteuer.html

[Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat]

Zurück zur Übersicht